Mit Unterstützung bleibt es zu Hause am schönsten
Die ungefähre Lesezeit beträgt 10 Minuten.
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Eigenständig in den eigenen vier Wänden entscheiden zu können, wann man was tut, das ist für viele Menschen eine Selbstverständlichkeit. Wenn allerdings das Alter oder Krankheiten dazu führen, dass jemand seine Selbstständigkeit ganz oder in Teilen einbüßt, dann müssen die Betroffenen in sich gehen und sich womöglich auch mal mit ihren Angehörigen zusammensetzen. Dabei müssen sie allerdings nicht gleich den Auszug planen. Denn es gibt zahlreiche Angebote, die hilfebedürftige Personen dazu befähigen, weiterhin zu Hause wohnen zu bleiben. Wir stellen einige davon vor.
Für Einsteiger: Essen auf Rädern
Den Anfang macht sicherlich oft das Essen auf Rädern. Damit erledigt sich nicht nur langes Kochen. Auch haben insbesondere Alleinstehende nicht das Problem, dass sie übrig gebliebene Zutaten aus angefangenen Packungen zeitnah verbrauchen müssen. Denn Single-Packungsgrößen sind im Supermarkt nach wie vor selten. Ein praktischer Nebeneffekt: Mit der Verpflegung durch den Lieferdienst ist die Vielfalt auf dem Teller gesichert. Allerdings gibt es bei der Suche nach dem Passenden Essen-auf-Rädern-Angebot ein paar Dinge zu beachten und vorab zu entscheiden – etwa was die Zubereitungsart, die Liefermodalitäten oder die Speisekarte angeht. Näheres haben wir in diesem Blog-Artikel bereits für Sie zusammengefasst:
Pflegegrade und damit verbundene Leistungen
Wenn der Unterstützungsbedarf einer Person über das Mittagessen hinausgeht, so sollten die Angehörigen unbedingt darüber nachdenken, den Pflegegrad feststellen zu lassen – sofern das noch nicht geschehen ist. Denn mit physischen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen gehen Ansprüche einher. Je nachdem, welcher Grad der oder dem Betroffenen zugesprochen wird, können Menschen, die zu Hause wohnen bleiben möchten, verschiedene Sachleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehört etwa ein ambulanter Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe. Hierbei rechnet die Pflegekasse die Kosten direkt mit dem Anbieter ab. Pflegegeld hingegen bekommen die Menschen mit Bedarf auf ihr Konto überwiesen. Damit können sie selbst und individuell entscheiden, was sie wofür einsetzen. Unabhängig vom Pflegegrad steht zu Hause wohnenden Personen mit Unterstützungsbedarf zudem ein Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro zu. Der folgende Artikel verrät mehr zum Thema:
Übernehmen Angehörige die Pflege eines geliebten Menschen, dann können auch sie Unterstützung in Anspruch nehmen. Das fängt bei der Bezuschussung oder kompletten Bezahlung von Pflegekursen an – hört da aber noch nicht auf. Auch wenn sie in den Urlaub fahren möchten, so gibt es Angebote – welche für einen gemeinsame schöne Zeit fernab der eigenen vier Wände und welche, die für die pflegende Person gelten. So gibt es beispielsweise spezielle Pflegehotels, für die die Kassen unter Umständen einen Teil der Kosten übernehmen. In dem anderen Fall können Angehörige eine Verhinderungspflege beantragen. Stimmt die Kasse zu, finanziert sie für die Abwesenheit der eigentlichen Pflegenden eine Ersatzkraft. Die Kurzzeitpflege hingegen meint eine temporäre stationäre Unterbringung des oder der Hilfebedürftigen. Mehr erfahren Sie hier: www.citycare24.de/ratgeber/pflege/verreisen-mit-pflegegrad/.
Einkaufshilfe aus der Nachbarschaft
Wem bereits damit geholfen ist, dass er oder sie keine schweren Einkaufstüten mehr allein vom Markt oder Supermarkt nach Hause hieven muss, der kann die Augen nach Einkaufshilfen offenhalten. Diese arbeiten – je nach Wohnort und Organisation – sogar ehrenamtlich. Die Möglichkeiten, Kontakt zu jemandem aufzubauen, der für einen oder mit einem einkaufen geht, sind vielfältig. Es gibt herkömmliche schwarze Bretter etwa in Supermärkten, digitale Versionen davon oder auch Plattformen wie Kleinanzeigen. Zudem bieten Hilfsorganisationen wie der Malteser Hilfsdienst oder gemeinnützige, sozial tätige Vereine diese Nachbarschaftshilfe an.
Umbaufinanzierung
Kleinere Umgestaltungs- sowie größere Umbaumaßnahmen können es Menschen ermöglichen und erleichtern, weiterhin zu Hause zu leben. So wird aus der fast ungenutzten Wanne eine ebenerdige Dusche, die Eingangstür bekommt eine Rollstuhlrampe oder das Schlafzimmer zieht vom ersten Stock in einen ungenutzten Raum im Erdgeschoss. Einige derartiger Maßnahmen bezuschusst die Pflegekasse unter gewissen Voraussetzungen. Fragen Sie doch mal nach, bevor Sie Ihr Projekt in Angriff nehmen. Zudem gibt die Förderbank KfW Kredite fürs altersgerechte Umbauen. Ideen, Links und Ansprechpartner finden Sie in folgenden Texten: