Pflegebedarf ermitteln

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Wie erkenne ich eine Pflegebedürftigkeit?

Die ungefähre Lesezeit beträgt 15 Minuten.

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Wird jemand durch einen Unfall pflegebedürftig, dann bekommen Angehörige das unweigerlich mit. Denn plötzlich ist jemand, der seinen Alltag selbstständig bewältigen konnte, davon überfordert. Doch: Woran merkt man, dass jemand schleichend unselbstständiger wird? Und wo verläuft die Grenze zwischen einem Opa, der halt tüdelig ist und einem, der so viel Unterstützung benötigt, dass ein offizieller Pflegegrad in Betracht kommt? Der folgende Artikel versucht, das zu klären.

Wer übrigens wissen möchte, wie die Eingruppierung in die fünf Pflegegrade abläuft, der klickt sich bitte in diesen Artikel.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz hielten 2017 nicht nur die fünf Pflegegrade in Deutschland Einzug, die die drei Pflegestufen ersetzten. Zusätzlich gibt es seitdem auch eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit (Deutsches Medizinrechenzentrum, DMRZ). Die vorherige hatte laut DMRZ kognitive und kommunikative Defizite, geistige Behinderungen und psychische Probleme quasi nicht berücksichtigt. Stattdessen hatte sie sich auf die körperlichen Einbußen fokussiert. Das hatte mit dem neuen Gesetz ein Ende: „Von nun an haben Demenzkranke, psychisch Kranke und geistig [b]ehinderte [Menschen], deren Selbstständigkeit (…) eingeschränkt ist, gute Chancen darauf, einen Pflegegrad zugewiesen zu bekommen und damit auch volle Pflegeleistungen zu erhalten. (DMRZ)“

So weit zur Theorie. Doch wie lässt sich in der Praxis ausmachen, ob jemand pflegebedürftig sein könnte oder nicht? Ein Text der Krankenkasse AOK wird konkreter. Demnach sollten Angehörige Menschen beobachten…

  • deren Bewegungsfähigkeit nachlässt
  • deren zeitliche und räumliche Orientierung zunehmend eingeschränkt ist
  • die mehr und mehr ungepflegt wirken

Generell gilt, dass eine Person durchaus ein Kandidat für eine Pflegegrad sein kann, wenn sie Hilfe bei alltäglichen Dingen benötigt; wenn sie körperliche Bedürfnisse nicht mehr wahrnehmen und entsprechend darauf reagieren kann, sich nicht mehr das Essen zubereiten und einverleiben kann, sie mit der Einnahme von Medikamenten oder ähnlichen Dingen überfordert ist. Das zumindest ergänzt ein entsprechender Text des Pflegewegweisers NRW. Dieser bietet zudem folgende Checkliste an:

Brauchen Sie oder pflegebedürftige Angehörige Hilfe oder Hilfsmittel?

Wenn ja, welche Hilfsmittel/Hilfestellungen sind notwendig?

Notieren Sie Nummer und welche Art von Hilfe benötigt wird.

Ja
1. beim Aufstehen, Gehen, Sitzen oder Treppensteigen? - Hilfsmittel (z. B. Gehilfe):
2. beim Wechsel der Positionen im Liegen?
3. beim An- und Auskleiden?
4. beim Aufheben von Dingen auf dem Boden (Bücken)?
5. bei der Haushaltsführung?
6. um sich sicher zu bewegen (Umgang mit Rollator/ oder Gehstützen, passende Schuhe)?
7. bei der Orientierung (aktuelles Datum, Geburtstage, Wohnort)?
8. bei Entscheidungen, die getroffen werden müssen? - Hilfestellung:
9. beim Mitteilen von Bedürfnissen (Hunger/Durst, Toilettengang)?
10. bei der Zubereitung von Mahlzeiten?
11. beim Essen und Trinken?
12. bei der Körperpflege (Haare waschen, Duschen/Baden, Mundpflege)?
13. beim Einkaufen?
14. bei Arztbesuchen?
15. beim An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen? - Nicht mehr selbstständig möglich (komplette Übernahme durch eine dritte Person):
16. beim Verabreichen von Spritzen (z.B. Insulin)?
17. bei der Wundversorgung?
18. bei der Medikamenteneinnahme?
19. um Interessen oder Hobbys nachgehen zu können?
20. beim Strukturieren des Tagesablaufs (Einkaufen, Essenszeiten/ Ruhe- Schlafenszeiten)?
21. um Kontakte mit der Familie und Freunden zu halten?

Pflegewegweiser NRW (Quelle).

Wer diese Liste ausfüllt und vielleicht sogar ein paar Tage in Folge genau hinschaut, solle dabei vor allem ehrlich vorgehen, rät der Pflegewegweiser. Der Nutzen eines derartigen Protokolls: „Die Checkliste kann helfen, dem Gutachter oder der Gutachterin ein realistisches Bild der Situation zu vermitteln“ (Pflegewegweiser). Dann sie entscheiden letztendlich über die Anerkennung eines Pflegegrades.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH „Pflegebedürftigkeit: Wann gilt jemand als pflegedürftig?“ (Link), Stand: 09. Januar 2024.

AOK-Bundesverband GbR „Pflegebedürftigkeit: Pflege gut planen“ (Link), Stand: 09. Januar 2024.

Pflegewegweisers NRW „Was heißt eigentlich pflegebedürftig?“ (Link), Stand: 09. Januar 2024.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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