Service-Wohnen

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Eigenständig leben – aber mit Service-Option

Die ungefähre Lesezeit beträgt 15 Minuten.

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Betreutes Wohnen? Hier, an dieser Stelle in unserem Blog? Ja! Da der Begriff der Verbraucherzentrale zufolge nicht gesetzlich geschützt ist, gibt es nicht nur ein Konzept mit diesem Namen. Als Wohnform für Seniorinnen und Senioren verstanden, bedeutet betreutes Wohnen – auch Service-Wohnen genannt –, dass Menschen in eine bestimmte Anlage ziehen und dort diverse Serviceleistungen dazu buchen können. Was inklusive ist und was optional, das variiert je nach Anbieter.

Inhaltsverzeichnis

Von Hausnotruf bis Sauna und Reisen

„Die Angebote reichen von Wohnungen, die eng an ein Pflegeheim angegliedert sind, über seniorengerechte Wohnungen im normalen Wohnungsbau, die nur einen Hausmeisterdienst bieten, bis hin zu eher hotelähnlichen Immobilien mit Sauna, Wellness und Auslandsreisen im Angebot“, schreibt die Verbraucherzentrale. Oft mieten die Bewohnerinnen und Bewohner die Apartments. Es gibt allerdings auch Kauf-Modelle.

Meist können Männer und Frauen Leistungen wie die folgenden zusätzlich wählen:

  • den Hausnotruf (meist als Grundleistung in Miete enthalten)
  • Reinigungsdienste
  • Hausmeistertätigkeiten (für Gemeinschaftsräume und Wohnanlage meist als Grundleistung enthalten)
  • einen Wäscheservice

Außerdem können Ansprechpartner vor Ort in der Regel bei der Vermittlung von Pflegeleistungen oder etwa Essen auf Rädern helfen.

Anforderungen an Mensch und Mietobjekt

„Betreutes Wohnen bietet in der Regel also keine Rundumversorgung und ist daher für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz weniger geeignet“ (Verbraucherzentrale). Was die Ausstattung der Räumlichkeiten angeht, so sind Neubewohner und -bewohnerinnen gut damit beraten, gleich darauf zu achten, dass diese barrierefrei nach DIN 18040-2 sind – nicht etwa altersgerecht oder anders benannt. Was bei den Apartments sonst noch wichtig ist? „Einen Anhaltspunkt bietet die DIN 77800. Dort sind Qualitätsanforderungen für das betreute Wohnen zusammen gefasst. Darin finden sich Anforderungen an die Wohnanlage und die Wohnung sowie an die Grund- und Wahlleistungen“, schreibt die Interessengemeinschaft Mieterschutz. Allerdings sei die Einhaltung dieser DIN-Norm nicht bindend, so die Verbraucherzentrale. Daher sollte sie im Vertrag festgehalten werden.

Idealerweise sind Interessierte bei Einzug noch selbstständig und relativ mobil. Das erleichtert das Ankommen in einer entsprechenden Anlage; soziale Kontakte – wenn gewünscht – können wachsen und Freundschaften entstehen. Außerdem sind die Wartelisten für diese Wohnweise oft lang. Interessenten sollten also sowieso mit genügend Vorlauf planen.

Mit Weitsicht aussuchen

Worauf Senioren und Seniorinnen noch achten sollten, wenn sie sich für das Service-Wohnen interessieren? Wichtige Orte, Läden und Institutionen wie Arztpraxen, Apotheken, Supermärkte, der Markt, ein Park und die öffentlichen Verkehrsmittel befinden sich im besten Fall gleich um die Ecke. Denn sollte die Mobilität nachlassen und jemand lässt das Auto dauerhaft stehen oder möchte nicht mehr aufs Rad steigen, so ist es wichtig, dass er oder sie diese Ziele immer noch gut und schnell erreichen kann. Ebenso ist es hilfreich bis unabdingbar, dass Zusatzleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst sowie die nächste Fußpflege und ein Friseur erschwinglich und verfügbar sind.

Sofern die Bewohnerinnen und Bewohner nicht pflegebedürftig sind, zahlen sie die Kosten für das betreute Wohnen im Übrigen komplett selbst.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Verbraucherzentrale NRW e.V. (Link), Stand: 13. März 2023.

Interessenverband Mieterschutz e.V. (Link), Stand: 13. März 2023.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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