Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner

Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner
Wohngeld für Pflegeheimbewohner

Auch Menschen in Pflegeheimen haben Anspruch auf Wohngeld

Die ungefähre Lesezeit beträgt 10 Minuten.

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An der Tanke ist es teurer, die Lebensmittel kosten viel mehr und auch der Blick aufs Thermometer hinterlässt Sorgenfalten im Gesicht: Die aktuellen Zeiten verlangen zahlreichen Menschen vieles ab. Besonders diejenigen, die finanziell sowieso schon schauen müssen, wie sie über die Runden kommen, blicken besorgt in Richtung ihres Kontostands. Damit es genau diese Menschen nicht noch schwerer haben, plant die Bundesregierung aktuell, das Wohngeld zu reformieren. Der Bundesrat hat diesen Plänen Ende November zugestimmt. Davon können auch die Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen profitieren.

Inhaltsverzeichnis

Wohngeld Plus für bis zu zwei Millionen Haushalte

Insgesamt wird die Unterstützung derzeit etwa 620 000 Haushalten zuteil, heißt es online in einem Artikel des Geld-Ratgebers Finanztip. Von dem neuen Wohngeld Plus sollen demzufolge ab 1. Januar 2023 bis zu zwei Millionen Haushalte in der Bundesrepublik profitieren – Mieter sowie auch Haus- oder Wohnungseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie leben (Stichwort: Lastenzuschuss). Statt durchschnittlich 177 Euro sollen berechtigte Haushalte im Schnitt künftig 370 Euro staatlichen Zuschuss bekommen, schreibt die Autorin des Artikels. Voraussetzung hierfür ist, dass ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Außerdem entscheidend: die Höhe der Miete sowie die Anzahl der Personen, die in dem betreffenden Haushalt leben (Finanztip).

Wohngeldrechner geben Idee, Bescheid sorgt für Gewissheit

Wer im Übrigen bereits andere Sozialleistungen bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, verrät ein Zeitungsartikel des Bremer Weser Kurier (WK). Gleiches gelte für Menschen, die ein sogenanntes verwertbares Vermögen über 60 000 Euro ihr Eigen nennen. Näheres wissen die Mitarbeitenden der Wohngeldbehörden in den Städten, Gemeinden oder Kreisen. Wer seine Chancen vor dem Gang zur Behörde schon einmal grob abklopfen möchte, der kann den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen befragen (siehe Quellen). Aber: Tatsächliche Gewissheit bringt erst der Bescheid.

85 000 Menschen in Heimen bekamen zuletzt Wohngeld

Auch pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen können bezugsberechtigt sein. Da das Wohngeld allerdings mithilfe einer komplizierten Formel ermittelt wird, soll an dieser Stelle ein Beispiel zu den Einkommensgrenzen aus Norddeutschland Orientierungshilfe leisten: „Nach bisherigem Recht liegt die Grenze für den Wohngeldbezug im Pflegeheim in Bremen rechnerisch bei etwa 1470 Euro. (…) Ab 2023 liegt die Grenze bei rund 1900 Euro“ (WK). Demnach können auch die Heimträger die Anträge für die betreffenden Bewohner und Bewohnerinnen stellen. „Ausgezahlt wird das Wohngeld aber immer an die wohngeldberechtigte Person“ (WK). Einem Text des Bundesgesundheitsministeriums zufolge haben im Jahr 2020 rund 85 000 Personen in Heimen Wohngeld bezogen.

Dauerhafte Heizkostenkomponente ab 2023

Menschen, die bereits zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat lang wohngeldberechtigt waren, haben übrigens noch einen zweiten Grund, aufzuatmen: Zur direkten finanziellen Entlastung in der kalten Jahreszeit bekommen sie einen zweiten Heizkostenzuschuss ausgezahlt (Bundesgesundheitsministerium). Eine Person bekommt demzufolge 415 Euro, für Mehrpersonenhaushalte machen Bund und Länder mehr Geld locker. „Zum 1. Januar 2023 führt die Wohngeldreform eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein. Die wird als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen“, schreibt Dr. Britta Beate Schön vom Finanztip. Damit solle verhindert werden, dass Wohngeldhaushalte in die Grundsicherung beziehungsweise ab dem Jahreswechsel in die Grundsicherung abrutschen.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

„Wohngeld auch für Bewohner von Pflegeheimen – Verbraucherzentrale und Pflegeschutzbund raten dazu, einen neuen Anspruch ab Januar zu prüfen“, von Timo Thalmann, Weserkurier (gedruckte Ausgabe), 24. November 2022, Bremen.

Wohngeldrechner (Link), Stand: 07. Dezember 2022.

Finanztip Verbraucherinformation GmbH (Link), Stand: 29. November 2022.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. (Link), Stand: 23. November 2022.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Link), Stand: 29. November 2022.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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