GEZ-Befreiung

GEZ-Befreiung

So sparen Sie sich die Rundfunkgebühren

Die ungefähre Lesezeit beträgt 15 Minuten.

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Die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender versorgen Menschen in Deutschland mit fundierten Informationen, die frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen finanziert sind. Da sich natürlich auch deren Mitarbeiter nicht nur von Luft und Idealismus ernähren können, bezahlt jeder hiesige Haushalt den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro monatlich, die umgangssprachlichen GEZ-Gebühren. Jeder? Nein. Es gibt auch Gründe, die Menschen von ihrer Beitragspflicht entbinden oder zumindest von einem Teil des fälligen Betrags. Welche Gründe das sind, beleuchten wir in folgendem Text.

Inhaltsverzeichnis

Merkzeichen RF gibt Hinweis auf Ermäßigung

6,12 Euro statt 18,36 Euro: Wer nur einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen muss, der spart sich zwei Drittel der eigentlichen Kosten. Einem Verbraucherzentrale-Text zufolge können Personen, auf die mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft, mit einer Ermäßigung rechnen:

  • ein Grad der Behinderung von mindestens 80, wenn ihre Behinderung sie daran hindert, an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen
  • eine Hörbehinderung, die auch mit Hilfen keine wirkliche Kommunikation ermöglicht
  • ein Grad der Behinderung von mindestens 60 allein aufgrund einer Sehbeeinträchtigung

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio verweist an dieser Stelle auf das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Dieses steht für Rundfunk und Fernsehen.

Liste für Beitragsbefreiung ist lang

Hoffnung auf eine komplette Befreiung können sich den Verbraucherschützern zufolge Menschen machen, die zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Empfänger von Sozialhilfe-Leistungen
  • Personen, die Bürger- beziehungsweise Sozialgeld bekommen (früher Arbeitslosengeld II)
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung bekommen
  • BaföG-Empfänger oder jene von Berufsausbildungsbeihilfe beziehungsweise Ausbildungsgeld (wenn sie nicht bei ihren Eltern wohnen)
  • Personen, die sowohl taub als auch blind sind oder jene, die Blindenhilfe beziehen
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Empfänger von Pflegezulagen, Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
  • Menschen, die pflegebedürftig sind und nach Landesarbeitsgemeinschaft einen Freibetrag zugestanden bekommen
  • Volljährige, die stationär untergebracht sind

Keine Originale einreichen

Laut der Frankfurter Rundschau haben auch Senioren Aussicht auf eine Befreiung der Rundfunkgebühren, die in einem Heim leben. Die Tageszeitung, die zur Ippen-Gruppe gehört, gibt zudem Tipps, was neben einem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung noch zu den nötigen Unterlagen gehört. Die Autorin zählt die Kundennummer des Betreffenden auf sowie auch gut lesbare Kopien (keine Originale) der Dokumente, die belegen, dass der Antragsteller zu einer der oben genannten Gruppen gehört. Dabei sollte er auf die Gültigkeit der Belege achten.

Besteht ein Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags, so kann dieser auch bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden (Beitragsservice öffentlich-rechtliche Sender). „Ist der Nachweis Ihres Leistungsbescheides unbefristet, wird die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht auf drei Jahre befristet“, also zunächst auf diesen Zeitraum beschränkt (Beitragsservice). Und noch eine gute Nachricht: Wenn ein Mitglied eines Haushalts nicht für den Rundfunk zahlen muss, so sind Ehepartner, Lebensgefährten und alle Kinder bis zum 25. Lebensjahr ebenfalls nicht zahlungspflichtig. Mitbewohner sind dem Beitragsservice zufolge unter Umständen ebenfalls inbegriffen.

Auch eine Möglichkeit: Härtefallantrag

Haben Sie eine sehr kleine Rente oder ein sehr kleines Einkommen, beziehen aber keine Sozialleistungen, die Sie auf eine Befreiung oder Minderung hoffen lässt? Vielleicht zieht dann der Härtefallantrag. Dieser hat Aussichten auf Erfolg, wenn etwa das Einkommen die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 18,36 Euro überschreitet (Beitragsservice). Zudem können Menschen, die – aus welchen Gründen auch immer – auf bewilligte Sozialleistungen verzichtet haben, um eine GEZ-Befreiung bitten. „Dem Antrag müssen der Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde und die Verzichtserklärung als Nachweis für die Befreiung beigefügt werden“ (Beitragsservice).

Hier geht es zu den Antragsformularen:

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice „Der Rundfunkbeitrag“ (Link), Stand: 04. Januar 2024.

Verbraucherzentrale NRW e.V. „Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag: Befreiung und Ermäßigung“ (Link), Stand: 04. Januar 2024.

Frankfurter Rundschau GmbH „Kein Rundfunkbeitrag in der Rente zahlen? Wann Haushalte davon befreit werden“ (Link), Stand: 04. Januar 2024.

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Rundfunkgebühren
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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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