Pflege- oder Altenheim

Pflege- oder Altenheim
Wohnformen: Heim

Vollstationär vollverpflegt und -betreut

Die ungefähre Lesezeit beträgt 10 Minuten.

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Wenn ein Senior oder eine Seniorin in ein Alten- oder Pflegeheim zieht, dann ist das im Idealfall eine Erleichterung für alle Beteiligten: Der betagte Mensch muss sich nicht mehr um den eigenen Haushalt kümmern und die Angehörigen werden bei der Pflege und Betreuung entlastet. Wir beleuchten Vor- und Nachteile.

Ob es die Vergesslichkeit ist oder weil’s an der eigenen Pflege und Verpflegung hapert: Irgendwann im Leben kommen einige Menschen an den Punkt, an dem Sie nicht mehr gut zu Hause und allein wohnen können. Dann können Pflegeheime, Senioren- oder sogenannte Altenheime die Umgebung bieten, die zu den Bedürfnissen der jeweiligen Person passt.

Inhaltsverzeichnis

Viele Bezeichnungen – ein Thema

Eigentlich liegt der Fokus eines Pflegeheims primär auf der Pflege. In Alten- oder Seniorenheimen leben hingegen Frauen und Männer ohne größeren Pflegebedarf. Die soziale Komponente steht hier im Vordergrund. In der Praxis allerdings werden diese Bezeichnungen oft synonym verwendet – auch weil es laut der Internetseite pflege-deutschland.de viele Mischformen gibt. Deshalb werden diese Begriffe in diesem Text als inhaltlich deckungsgleich behandelt.

Die vollstationäre Unterbringung beinhaltet sowohl die Verpflegung als auch die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner. Qualifizierte Kräfte schauen nach ihnen – Tag wie Nacht. Niemand muss sich mehr um den Haushalt kümmern, das erledigt das Personal der jeweiligen Einrichtung. Das Wohnumfeld ist behindertengerecht gestaltet und obwohl jeder seinen Rückzugsort hat, so gibt es dennoch mindestens bei den ausgewogenen Essen, beim Kaffeetrinken und sicher auch bei Veranstaltungen die Möglichkeit, mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. Im Idealfall bekommen die Bewohnerinnen und Bewohner auch regelmäßigen Besuch von ihren Verwandten und Bekannten. Aber neben den Vorteilen, die die Seite pflege-durch-angehoerige.de auflistet, gibt es auch Nachteile.

Umzug birgt Vor-, aber auch Nachteile

So erwähnt der Autor den allseits bekannten, aber bislang nicht abgemilderten Zeitdruck, unter dem das Personal in Pflege- und Seniorenheimen oft steht. Dass sich Pfleger und Pflegerinnen logischerweise in Schichten abwechseln, gefällt nicht jedem. Schließlich müssten sich die Bewohner und Bewohnerinnen so auf immer neue Menschen einstellen. Personen mit Demenz könnte ein Heimplatz desorientiert zurücklassen. Des Weiteren sind da noch die Kosten zu nennen, an denen sich die Pflegeversicherung allerdings beteiligt (siehe Tabelle weiter unten). Und noch ein großer Nachteil ergibt sich für Frauen und Männer, die gerade einen Platz im Senioren- oder Pflegeheim bekommen haben: „Das Wissen, es ist der letzte Umzug, die Endstation, kann sehr bedrückend sein“ (pflege-durch-angehoerige.de). Wer wegen dieser Vorbehalte oder anderer Motive nicht in ein Heim ziehen möchte, der kann im Übrigen nicht dazu gezwungen werden, verrät der Text. Das sei sogar strafbar.

Kein Zurück? Denkste!

Dass das Altenheim allerdings gar nicht die Endstation sein muss, bewies jüngst eine Seniorin aus Bayern. Die damals 100-jährige Martha Goth war nach einem Sturz und einer Oberschenke-Operation auf Hilfe angewiesen und deshalb in ein Altenheim gezogen. Ein gutes Jahr später entschied sie sich allerdings wieder für den Auszug, verrät die Augsburger Allgemeine. Jetzt lebt die Bayerin wieder weitgehend selbstständig in ihren eigenen vier Wänden.

Was zahlt die Pflegeversicherung?

Heimplätze sind teuer. Wie hoch der jeweilige Eigenanteil ist, das legt jede Einrichtung selbst fest. Deshalb gibt es an dieser Stelle keine Zahlen. Eine gute Nachricht ist allerdings: Seit dem Jahr 2017 müssen die Menschen in einer Einrichtung denselben Eigenanteil zahlen – ungeachtet ihres Pflegegrades, schreibt das Bundegesundheitsministerium online. Was die Pflegeversicherung zur vollstationären Versorgung beisteuert, steht hier:

Pflegebedürftigkeit maximale Leistungen pro Monat
Pflegegrad 1 125 Euro
Pflegegrad 2 770 Euro
Pflegegrad 3 1.262 Euro
Pflegegrad 4 1.775 Euro
Pflegegrad 5 2.005 Euro
* Pro Monat bis zu 125 Euro einsetzbarer Entlastungsbetrag

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Heimverzeichnis gGmbH (Link), Stand: 13. März 2023.

Verein Für soziales Leben e.V. (Link), Stand: 13. März 2023.

Pflege-durch-Angehoerige.de – Otto Beier GmbH (Link), Stand: 13. März 2023.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (Link), Stand: 13. März 2023.

Augsburger Allgemeine – Presse-Druck- und Verlags-GmbH (Link), Stand: 13. März 2023.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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