Schwerbehindertenausweis

Schwerbehindertenausweis
Informationen zum Schwerbehindertenausweis

Offiziell schwerbehindert und schwer in Ordnung

Die ungefähre Lesezeit beträgt 15 Minuten.

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„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ So steht es im 9. Sozialgesetzbuch. Wer in Deutschland wohnt, arbeitet oder sich gewöhnlich hier aufhält und zu der Gruppe der Personen zählt, die diese eher trockene Definition beschreibt, darf einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Damit hat er oder sie gewisse Vorteile. Welche, das und mehr lesen Sie in dem folgenden Text.

Inhaltsverzeichnis

Welches sind die Kriterien?

Die wichtigste Voraussetzung dafür, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, ist, dass der Grad der Behinderung (GdB) offiziell festgestellt wird. Wie hoch er bei dem jeweiligen Menschen ist, wird seit 2009 auf Grundlage der Versorgungsmedizin-Verordnung festgelegt. Der Internetseite des Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen zufolge geht die darauf fußende Einteilung in Zehnerschritten von 20 bis 100. Wer einen GdB von 50 oder höher hat, gilt in Deutschland als schwerbehindert.

Was ist drin?

Die Menschen, die das betrifft, können den Ausweis beantragen, der mittlerweile so groß ist wie Geldkarten von Sparkassen. Viele Theater, Zoos, Museen, Fußballstadien und Freibäder bieten behinderten Personen freiwillig günstigere Tickets an. Außerdem ist die Karte ein Instrument für mehr Teilhabe. „Mit dem Schwerbehindertenausweis kann man sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und dergleichen als schwerbehindert ausweisen. Dies ist zum Beispiel notwendig, um per Gesetz festgelegte Nachteilsausgleiche und Rechte in Anspruch zu nehmen.“ („Fragen und Antworten rund um den Schwerbehindertenausweis“, VdK) Dazu gehören auch ein besonderer Kündigungsschutz und Steuererleichterungen. Über weitere Vorteile geben einige der Merkzeichen auf den Dokumenten Auskunft; der Vollständigkeit halber sind hier alle aufgeführt:

  • B steht für die Begleitperson, die die Ausweisbesitzerin und der Ausweisbesitzer zur Hilfe in öffentlichen Verkehrsmitteln mitnehmen dürfen
  • G bedeutet gehbehindert
  • aG bedeutet außergewöhnlich gehbehindert
  • H steht für hilflos
  • Bl bedeutet blind
  • Gl ist das Kürzel für gehörlos
  • TBl steht ausgeschrieben für taubblind
  • RF meint, dass Personen mit diesem Ausweiskürzel keine oder weniger Rundfunkgebühren zahlen müssen
  • Schwerbehindertenausweise ohne Merkzeichen bekommen unter anderem Menschen mit einer Krebserkrankung

(Quelle: Sozialverband VdK)

Wertmarken und Windschutzscheiben

Zudem verrät die Farbe des Spezialausweises etwas über seine Superkraft. Wer nämlich Inhaber oder Inhaberin eines grün-roten statt eines einfarbig grünen Exemplars ist, darf mit den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs fahren, ohne jedes Mal etwas zahlen zu müssen (VdK). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Karteninhaberin oder der -inhaber beim zuständigen Versorgungsamt eine Wertmarke erwirbt. Diese kostet pro Jahr 91 Euro, im Halbjahr 46 Euro (Homepage einfach-teilhaben.de). Für Menschen, die sich viel mit dem Bus und der Bahn bewegen, lohnt sich die Eigenbeteiligung in der Regel.

Lieber im Auto unterwegs? Menschen mit einer Beeinträchtigung oder Handicap können Behindertenparkplätze ansteuern. Sie liegen oft strategisch gut und haben großzügigere Maße als herkömmliche Parkbuchten. Es reicht aber nicht aus, sich einfach drauf zu stellen und den Ausweis in die Windschutzscheibe zu legen. Stattdessen ist ein spezieller Parkausweis nötig.

Bei welcher Behörde bekomme ich den Ausweis?

Wo man diesen sowie auch den Schwerbehindertenausweis bekommt, das erfahren Sie bei Ihrer Kommune oder der Stadtverwaltung. Wie Sie vorgehen und welche Dokumente Sie für den Ausweis benötigen, erklärt unter anderem die Internetseite einfach-teilhaben.de des Bundessozialministeriums ausführlich. Da Antragsformulare einem manchmal den letzten Nerv rauben können, hier noch in Tipp: Mitglieder des Sozialverbands VdK können sich beim Ausfüllen helfen lassen. Beratungsstellen finden Sie online.

Wie lange gilt das Dokument?

Sollte sich am Grad der Behinderung nichts tun, muss der Schwerbehindertenausweis nach fünf Jahren verlängert werden. Nur in Ausnahmefällen gilt das Kärtchen unbefristet. Kümmern Sie sich am besten bereits ein Vierteljahr vor Ablauf darum. Sofern sich der GdB ändert, sollte das Versorgungsamt darüber Bescheid wissen. Dann steht nämlich eine Neubewertung ins Haus.

Grad der Behinderung nicht gleich Pflegegrad

Das Ausweisdokument und der dafür nötige GdB sind übrigens nicht automatisch gekoppelt an die Feststellung eines Pflegegrads. Dafür ist ein separater Antrag fällig. Weitere Informationen über Pflegegrade erhalten Sie in diesem Ratgeber-Text.

Der Schwer-in-Ordnung-Ausweis

Nein, wir haben uns nicht verschrieben und das ist auch kein Scherz. Den Schwer-in-Ordnung-Ausweis gibt es – und zwar seit ihn sich die damals 14 Jahre alte Hannah aus Pinneberg im Herbst 2017 ausgedacht hat. Hannah ist mit einem Extra-Chromosom (Trisomie 21) auf die Welt gekommen und gilt deshalb als schwerbehindert. Doch von dem Wort, das oben auf ihrem Schwerbehindertenausweis prangt, fühlte sich die Schülerin jedes Mal, wenn sie ihn vorzeigte, diskriminiert. Deshalb bastelte sie sich kurzerhand eine Kartenhülle mit der Aufschrift „Schwer-in-Ordnung-Ausweis“. In der „Kids Aktuell – Magazin zum Down-Syndrom“ berichtete die 14-Jährige von der Aktion. Nachdem die Medien das Thema aufgegriffen hatten, begannen einige Behörden in verschiedenen Bundesländern Deutschlands, entsprechend beschriftete Hüllen auf Nachfrage rauszugeben.

Eine Pressemitteilung des Vereins Kids Hamburg führt Hannahs Kritik weiter aus: „Andere Ausweise wie der Personalausweis oder der Reisepass bezeichnen auch nicht Merkmale ihrer Träger, sondern sind nach ihrer Funktion benannt.“ Kids regt deshalb eine Umbenennung des Schwerbehindertenausweises etwa in Teilhabeausweis an. Dafür, dass Hannah die Debatte angestoßen hat, hat ihr Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier übrigens das Bundesverdienstkreuz verliehen. Auf politischer Ebene war die Diskussion bislang allerdings nicht erfolgreich.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Link), Stand: 22. Juli 2022.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Link), Stand: 26. Juli 2022.

KIDS Hamburg e.V. (Link), Stand: 26. Juli 2022.

Sozialverband VdK Deutschland e.V. (Link, Link, Link), Stand: 25. Juli 2022.

2 Antworten

  1. Ich benutze derzeit Vorlagen Tena for men Level 1.
    über „Dailee“ habe ich gelesenen, dass die Firma für eib vergleichbares Produkt
    5 Stufen von normal … bis Super, Premium oder dergl. herstellt/anbietet. Welcher Saug/Speicherkapazität entsprechen die einzelnen Stufen? Wo kann man dies nachlesen?

    1. Sehr geehrter Herr Widmaier,

      bitte entschuldigen Sie die späte Meldung! Wir haben Ihren Kommentar erst zeitversetzt gesehen und hatten dann mit Verzögerungen bei dem Artikel zu tun, nach dem Sie gefragt hatten.

      Hier aber nun die Antwort: Wenn Sie bisher die Tena Men Level 1 verwendet haben, dann wäre das entsprechende Produkt von Dailee die Einlage Men Premium Level 1 (https://www.citycare24.de/dailee-men-premium-level-1-ve).

      Beste Grüße


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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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