Pflegegrad 5

Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 (Beitragsbild)

Für die meisten Punkte oder außergewöhnliche Fälle

Die ungefähre Lesezeit beträgt 5 Minuten.

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Der letzte Pflegegrad trägt die Nummer 5. Hier eingruppierte Menschen sind nicht nur schwerst-beeinträchtigt in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten. Ihre pflegerische Versorgung gestaltet sich zudem auch besonders anspruchsvoll.

Der Pflegewegweiser veranschaulicht:

„Herr Maus ist schwer an Demenz erkrankt. Mittlerweile liegt er nur noch im Bett und ist allein nicht mehr in der Lage, seine Position zu wechseln. Seine Frau dreht ihn in regelmäßigen Abständen um, damit er sich nicht wund liegt. Außerdem muss sie ihn jede Nacht beruhigen, weil er sehr oft aufwacht und völlig desorientiert ist. Ohne die Hilfe seiner Frau würde Herr Maus keine Mahlzeiten mehr zu sich nehmen. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 5 fest, damit hat Herr Maus Anspruch auf die Höchstsätze der Pflegeversicherung.“

Wer mit diesem Grad eingestuft wird, hat bei der Beurteilung des Medizinischen Dienstes oder MD Medicproof 90 bis 100 Punkte erlangt – oder es trifft folgender Fall zu:  „Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskonstellationen, die einen spezifischen, außergewöhnlich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweisen, können aus pflegefachlichen Gründen dem Pflegegrad 5 zugerechnet werden, auch wenn die erforderliche Gesamtpunktzahl nicht erreicht wird.“ (Bundesministerium für Gesundheit)

Betreffenden Menschen stehen Leistungen in folgenden Höhen zu:

  • 2005 Euro für die vollstationäre Unterbringung
  • Sachleistungen für 2095 Euro
  • 901 Euro Pflegegeld

(Verbraucherzentrale)

Monat für Monat nehmen etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, beleuchtet ein Artikel des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach werden nur 0,9 Millionen davon stationär betreut. Hingegen 4,1 Millionen Menschen mit Pflegebedarf beziehen sogenannte ambulante Leistungen.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Verbraucherzentrale NRW e.V. „Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen“ (Link), Stand: 05. Dezember 2023.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Pflegebedürftig – was nun?“ (Link), Stand: 29. November 2023.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Pflegegrade: Voraussetzung für Leistungen der Versicherung“ (Link), Stand: 29. November 2023.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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