Die zweithöchste Eingruppierung
Die ungefähre Lesezeit beträgt 5 Minuten.
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Pflegegrad 4 beschreibt schwerste Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und Selbstständigkeit. In diese Kategorie fallen diejenigen Überprüften, die der Medizinische Dienst oder MD Medicproof mit 70 bis knapp 90 Punkten bewerten. Ab 90 fängt dann der Pflegegrad 5, die höchste Eingruppierung an. Darunter – bei 47,5 bis 70 Punkten – steht unter dem Leistungsbescheid der Pflegegrad 3.
Bei dieser Einstufung kommt ein Pflegegeld in Höhe von 728 Euro zu tragen. Dem Betroffenen stehen Sachleistungen im Wert von 1693 Euro zu. Die Pflegekasse steuert 1775 Euro zur vollstationären Unterbringung bei. Was hinter den jeweiligen Bezeichnungen steckt und welche Leistungen wie eingesetzt und kombiniert werden können, steht im Überblickstext zu den Pflegegraden.
Ein privater Pflegeanbieter (DPR Pflegering GmbH) veranschaulicht online exemplarisch den Fall von jemandem mit Pflegegrad 4:
Der betreffende Patient ist zwar geistig klar. Allerdings ist er bettlägerig und lebt allein. Der Mann ist deshalb schwerst-beeinträchtigt in seiner Selbstständigkeit. Er benötigt Hilfe für die Morgentoilette, zum Umbetten und Lagern, für Toilettengänge und um das Essen zuzubereiten. Zudem braucht er jemanden, der einmal wöchentlich seine Wäsche wäscht und sie wechselt, zum Einkaufen und zum Putzen der Wohnung.
Monat für Monat nehmen etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, beleuchtet ein Artikel des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach werden nur 0,9 Millionen davon stationär betreut. Hingegen 4,1 Millionen Menschen mit Pflegebedarf beziehen sogenannte ambulante Leistungen.
Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:
Verbraucherzentrale NRW e.V. „Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen“ (Link), Stand: 05. Dezember 2023.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Pflegebedürftig – was nun?“ (Link), Stand: 29. November 2023.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Pflegegrade: Voraussetzung für Leistungen der Versicherung“ (Link), Stand: 29. November 2023.
DPR Deutscher Pflegering GmbH „Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen“(Link), Stand: 05. Dezember 2023.