47,5 bis fast 70 von insgesamt 100 Punkten
Die ungefähre Lesezeit beträgt 5 Minuten.
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Mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten haben es Personen zu tun, die in Pflegegrad 3 eingruppiert worden sind. Sie haben in der Beurteilung ihrer Fähigkeiten durch den Medizinischen Dienst (MD) und MD Medicproof zwischen 47,5 und knapp 70 Punkte erreicht. Ab 70 Punkten landen die Beurteilten im Pflegegrad 4, bei 27 bis fast 47,5 Punkten in der darunter liegenden Gruppe 2.
Für die vollstationäre Unterbringung macht die Pflegeversicherung bei Grad 3 genau 1262 Euro locker. Betreffenden Personen stehen Sachleistungen im Wert von 1363 Euro zu. Das Pflegegeld beträgt 545 Euro (Verbraucherzentrale). Was hinter den jeweiligen Bezeichnungen steckt und welche Leistungen wie eingesetzt und kombiniert werden können, steht im Überblickstext zu den Pflegegraden.
Der Pflegewegweiser veranschaulicht anhand eines Beispiels, welche Einschränkungen jemand mit Pflegegrad 3 haben könnte:
„Frau Müller lebt alleine. Körperlich kommt sie noch recht gut zurecht, in ihrer Wohnung kann sie sich problemlos orientieren. Muss sie ihr gewohntes Umfeld verlassen, fällt es ihr aber schwer, sich zurechtzufinden. Frau Müller braucht Hilfe bei der Körperpflege und der Medikamenteneinnahme. Neuerdings wacht sie nachts auf und sucht ihren verstorbenen Mann. Der Medizinische Dienst stellt Pflegegrad 3 fest. Frau Müller beantragt Pflegesachleistungen und beauftragt einen Pflegedienst, der sie regelmäßig bei der Körperpflege und der Medikamenteneinnahme unterstützt.“
Monat für Monat nehmen etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, beleuchtet ein Artikel des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach werden nur 0,9 Millionen davon stationär betreut. Hingegen 4,1 Millionen Menschen mit Pflegebedarf beziehen sogenannte ambulante Leistungen.
Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:
Verbraucherzentrale NRW e.V. „Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen“ (Link), Stand: 05. Dezember 2023.
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Pflegebedürftig – was nun?“ (Link), Stand: 29. November 2023.
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Pflegegrade: Voraussetzung für Leistungen der Versicherung“ (Link), Stand: 29. November 2023.