Pflegegrad 2

Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 (Beitragsbild)

Anspruch auf Sachleistungen und Pflegegeld

Die ungefähre Lesezeit beträgt 5 Minuten.

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Menschen, die in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, haben erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder ihrer Fähigkeiten. Zudem sind sie bei der Bewertung durch MD Medicproof oder den Medizinischen Dienst (MD) mit 27 bis knapp 47,5 Punkten bewertet worden. Alle Menschen, die mit 12,5 bis knapp 27 Punkten abschneiden, werden in den niedrigeren Pflegegrad eingruppiert, alle mit 47,5 und mehr bekommen den dritten Pflegegrad zugeschrieben.

Im Unterschied zu Pflegegrad 1 bekommen Personen im Pflegegrad 2 auch Sachleistungen – nämlich im Wert von 724 Euro – und Pflegegeld zugestanden: 316 Euro. Zu einer vollstationären Unterbringung steuert die Versicherung 770 Euro bei (Verbraucherzentrale). Was hinter den jeweiligen Bezeichnungen steckt und welche Leistungen wie eingesetzt und kombiniert werden können, steht im Überblickstext zu den Pflegegraden.

Ein privater Pflegeanbieter (DPR Pflegering GmbH) veranschaulicht auf seiner Internetseite, wie der typische Fall von jemandem mit Pflegegrad 2 aussehen kann:

Demnach ist Hans Hartmann nach einem Schlaganfall erheblich in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt. Er benötigt Hilfe beim Aufstehen, bei der Morgentoilette sowie beim An- und Ausziehen – auch seiner Kompressionsstrümpfe.

Monat für Monat nehmen etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, beleuchtet ein Artikel des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach werden nur 0,9 Millionen davon stationär betreut. Hingegen 4,1 Millionen Menschen mit Pflegebedarf beziehen sogenannte ambulante Leistungen.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Verbraucherzentrale NRW e.V. „Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen“ (Link), Stand: 05. Dezember 2023.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Pflegebedürftig – was nun?“ (Link), Stand: 29. November 2023.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Pflegegrade: Voraussetzung für Leistungen der Versicherung“ (Link), Stand: 29. November 2023.

DPR Deutscher Pflegering GmbH „Wichtige Begriffsdefinitionen für die Themen Pflege, Kinderbetreuung und psychosoziale Belastungen“(Link), Stand: 05. Dezember 2023.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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