Pflegegrad 1

Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 (Beitragsbild)

Entlastungsbeitrag und Zuschuss zum Pflegeheim

Die ungefähre Lesezeit beträgt 5 Minuten.

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Pflegegrad 1 bedeutet, dass derjenige, um den es geht, gering beeinträchtigt ist in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten. Zudem hat der Pflegebedürftige mehr als 12,5 Punkte in der Beurteilung der sechs Lebensbereiche durch den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise MD Medicproof erreicht (Bundesgesundheitsministerium). Denn alle, die weniger als die genannte Punktzahl bescheinigt bekommen, werden keinem Pflegegrad zugeordnet. Ab 27 Punkten fallen die Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf dann in den Grad 2.

In der untersten Gruppe der fünf Kategorien haben die betreffenden Personen zwar noch keinen Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen. Allerdings steuert die Versicherung 125 Euro zur vollstationären Unterbringung hinzu (Verbraucherzentrale). Für alle Menschen, die zu Hause wohnen und dort gepflegt werden, macht sie ab dem 1. Pflegegrad 125 Euro Entlastungsbeitrag locker. Dieser kann beispielsweise für haushaltsnahe Dienstleistungen eingesetzt werden. Was hinter den jeweiligen Bezeichnungen steckt und welche Leistungen wie eingesetzt und kombiniert werden können, steht im Überblickstext zu den Pflegegraden.

Der Pflegewegweiser veranschaulicht anhand des folgenden Beispiels einen typischen Fall von jemandem mit Grad 1:

„Frau Meyer fällt es zunehmend schwer, körperlich anstrengende Arbeiten zu erledigen. Sie bekommt Pflegegrad 1 zugesprochen und kann von dem Geld eine regelmäßige Putzhilfe bezahlen.“

Monat für Monat nehmen etwa 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch, beleuchtet ein Artikel des Bundesgesundheitsministeriums. Demnach werden nur 0,9 Millionen davon stationär betreut. Hingegen 4,1 Millionen Menschen mit Pflegebedarf beziehen sogenannte ambulante Leistungen.

Einigen generellen Informationen sowie den markierten Zitaten liegen folgende Quellen zugrunde:

Verbraucherzentrale NRW e.V. „Diese Leistungen können Sie für die Pflege beantragen“ (Link), Stand: 05. Dezember 2023.

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) „Pflegebedürftig – was nun? “ (Link), Stand: 29. November 2023.

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. „Die Pflegegrade: Voraussetzung für Leistungen der Versicherung“ (Link), Stand: 29. November 2023.

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Juliane Klug

Als Redakteurin liebt es Juliane, in immer neue Themen einzutauchen. Wenn sie anderen Menschen komplexe Dinge verständlich näherbringen kann, ist sie in ihrem Element. Seit dem Frühjahr 2022 sorgt Juliane im Marketing-Team von Citycare24 für Content.

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